Unser Partner 2-LAND Reisen
Das Buchungsportal für den Niederrhein
2-LAND Reisen ist der Reiseveranstalter für die Region Niederrhein und ein Angebot der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Viersen mbH. Wenn es um Urlaub in unserer Heimat, der deutsch-niederländischen Grenzregion geht, sind wir seit 20 Jahren die richtigen Ansprechpartner. Das Portfolio umfasst Pauschalangebote für Rad- und Wanderfans, Gruppenreisen sowie Tagestouren.
Wir organisieren im Bereich Rad- und Wanderreisen ein Rundum-Sorglos-Paket für die Gäste - von der Übernachtung über den Gepäcktransport, Kartenmaterial sowie Integration von Kultur- und Kulinarik-Angeboten.
Im Baustein-Prinzip stellt 2-LAND Reisen Ausflüge für Gruppen auch gerne individuell zusammen. Bei Mehrtagestouren bieten wir eine große Auswahl an Restaurants, Bauernhofcafés und 3-4 Sterne-Hotels. Die Arrangements richten sich unter anderem an Vereine, Kegelklubs, Privatgruppen, Betriebsausflüge für Firmen sowie Busunternehmen, die auf der Suche nach abwechslungsreichen und außergewöhnlichen Gruppenausflügen sind.
Unsere Themenschwerpunkte
Alle unsere Reisen sprechen die Kernthemen von Niederrhein Tourismus an. Hierzu zählen sowohl die Hauptthemen Radfahren und Wandern als auch die Themen Kultur und Kulinarik (regionale Küche), die wir mit den passenden Leistungsanbietern als festen Bestandteil in die Reisen integrieren.
Im Gruppengeschäft dominiert vorwiegend der kulturelle und kulinarische Aspekt, sei es eine Stadtführung (auch Themenführungen), eine Schifffahrt auf Rhein oder Maas, Museumsbesuche inklusive Führung oder Aktiv-Angebote wie Kletterwald, Draisinenfahrt, o. ä.
Pauschalreiserecht
2-LAND Reisen agiert nach Pauschalreiserecht (§ 651 a BGB und EU-Richtlinie 2015/2302) und ist somit auch verpflichtet eine Insolvenzversicherung zur Absicherung der Kundengelder abzuschließen. Wir arbeiten hier seit Jahren mit der tourVERS zusammen, einem Angebot der Hanse Merkur Reiseversicherung AG.
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Was genau unter einer Pauschalreise zu verstehen ist, beschreibt das Gesetz in § 651a Absatz 2 BGB. Vereinfacht gesagt liegt eine Pauschalreise vor, wenn es zu einer Bündelung von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen (z. B. Beförderung + Beherbergung) für den Zweck derselben Reise kommt, also ein Reisepaket vorliegt.
Das Gesetz bezieht sich bei der Pauschalreise nicht nur auf vorgefertigte Katalogreisen, sondern umfasst auch individuell auf Wunsch des oder der Reisenden oder entsprechend seiner oder ihrer Auswahl zusammengestellte Reisen.
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Wenn (mindestens) zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise kombiniert werden, kommt nicht immer eine Pauschalreise zustande – nämlich dann nicht, wenn es an einer Bündelung zu einer Gesamtheit fehlt. Es kann dann aber nach § 651w BGB eine Vermittlung sogenannter „verbundener Reiseleistungen“ vorliegen.
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Anders als bei der Pauschalreise erwerben Reisende kein Paket, für das (nur) ein Veranstaltungsunternehmen haftet. Es kommen vielmehr Verträge mit verschiedenen Leistungserbringern zustande, an die sie sich bei Problemen wenden müssen. Aber Reisende erhalten bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen einen „Basisschutz“. Sie müssen erstens darüber informiert werden, dass sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen können, und zweitens ist das Vermittlungsunternehmen in bestimmten Fällen verpflichtet, Sicherheit für den Fall seiner etwaigen Insolvenz zu leisten (Insolvenzsicherung) und die Reisenden über diese Insolvenzsicherung zu informieren.
*Textquelle: Bundesministerium der Justiz, Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Pauschalreiserecht.html?nn=17700
Marketing
Neben den Marketingaktivitäten von Niederrhein Tourismus arbeitet 2-LAND Reisen mit int. Reiseveranstaltern wie Ameropa, Wikinger Reisen und Eye4Cycling zusammen. Ebenso werden die Reisen auf Online-Portalen wie NRW-Tourismus, fahrradreisen.de oder Scherzer’s Gruppenreisen beworben und ausgespielt, ebenso in On- und Offline-Advertorials z.B. in der WAZ „Mein Urlaub“ oder Prisma.
Kooperationsmöglichkeiten für Betriebe und Kommunen
Profitieren Sie von unserer Expertise und weitreichenden Marketingaktivitäten, indem Sie Teil unserer Reiseangebote werden!
Voraussetzung für Betriebe und Kommunen:
- Betrieb/Kommune muss im Verbandsgebiet Niederrhein Tourismus liegen oder direkt angrenzen
- NT-Partnerschaft bevorzugt
- Angebot muss passend zu den Zielgruppen von Niederrhein Tourismus sein
- Abschluss eines Kooperationsvertrages
- Einkaufspreis (mind. 10 % unter Verkaufspreis) zum Schnüren eines attraktiven Angebotes
- Unterkünfte:
- Gepäcktransport zum nächsten Hotel in Rad- und Wanderpauschalen (wird vergütet)
- kulinarische/kulturelle Angebote in Rad-/Wanderreisen:
- gastfreundliche Öffnungszeiten (mind. 5 Tage die Woche)
- bei Gruppen-Bausteinen
- gruppentauglich (mind. 40 Personen)
- (fast) tägliche Öffnungszeiten
- kurzer Beschreibungstext
- Bildmaterial (CC-BY-SA lizenziert)
- Zahlungsmodalität: Rechnung